Sachverständige für Immobilienbewertung · Chartered Surveyors

'White Building Reflecting on Water' by Pixabay, Pexels

Sachverständige

Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt, weshalb vom Laien oft nur sehr schwer die Qualität eines Sachverständigen beurteilt werden kann.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Um für staatliche oder auch gerichtliche Aufgabenstellung im Zusammenhang mit Fragen des Wirtschaftslebens qualifizierte Fachkräfte auszuweisen, wurde die öffentliche Bestellung eingeführt. Sie bescheinigt dem/der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dass er/sie auf einem bestimmten Fachgebiet (z.B. Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken) besonders qualifiziert ist. Darüber hinaus wird ihm/ihr die persönliche Eignung zuerkannt.

Zur Erlangung des Gütesiegels öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ein aufwendiges Annahme- und Prüfverfahren zu durchlaufen. Die Beurteilung der Eignung und fachlichen Qualifikation erfolgt durch ein Prüfungsgremium, z.B. bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Nach Erlangen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung untersteht der Sachverständige der fortwährenden Aufsicht der die staatliche Aufgabe übernehmenden Bestellungskörperschaft. Hierzu zählt auch die im 5-Jahres-Turnus stattfindende Überprüfung der fachlichen Qualifikation.

Der/die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat seine/ihre Tätigkeit stets unabhängig und unparteiisch auszuüben. Daher werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt. Auch werden ihre Gutachten als Parteigutachten im Rahmen einer Rechtstreitigkeit in der Regel anerkannt.

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Dies hat den Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Die hervorgehobene Stellung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird auch in Gesetzen und der Rechtssprechung betont. So regeln die Strafprozeßordnung in § 73 Abs. (2) sowie die Zivilprozeßordnung in § 404 Abs. 2 ausdrücklich, daß wenn für ein Gebiet öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vorhanden sind, andere nur dann heranzuziehen sind, wenn besondere Umstände es erfordern.

Zertifizierte Sachverständige

Der Begriff Zertifizierung ist gesetzlich nicht geschützt. Deshalb ist die Qualifikation des Zertifikatsinhabers nicht allein durch den Nachweis eines Zertifikats ersichtlich. Mit der Erteilung eines Zertifikats bescheinigt die Zertifizierungsstelle als unabhängiger Dritter lediglich die Übereinstimmung einer Dienstleistung mit einer vorgegebenen Norm. Daher kommt der Beurteilung der grundsätzlichen Qualität eines Zertifikats bzw. einer Zertifizierungsstelle besondere Bedeutung zu.

Die seit 1989 geltende Normenreihe EN 45000 regelt allgemeine Kriterien für die Begutachtung des organisatorischen Aufbaus, der Ausstattung mit Personal und technischen Einrichtungen sowie die Arbeitsweise von u. a. Zertifizierungsstellen. Die DIN EN 45013 (Personenzertifzierung) legt allgemeine Kriterien fest, die eine Stelle beachten muss, die Personal zertifiziert, wenn sie akkreditiert (als kompetent und zuverlässig anerkannt) werden soll, um ein System für Zertifizierung von Personal auf nationaler oder europäischer Ebene zu betreiben. Durch die Akkreditierung hebt sich eine Zertifizierungsstelle deutlich von der grundsätzlich ungeschützten Begrifflichkeit der Zertifizierung, die allein keine Aussage über die Qualifikation von Sachverständigen zulässt, ab. In Deutschland erfolgen Akkreditierungen durch den 1991 gegründeten Deutschen Akkreditierungsrat (DAR). Die bedeutendsten akkreditierten Zertifizierungseinrichtungen in Deutschland sind der HypZert e.V., der insbesondere im Bereich der Sachverständigen, die Wertermittlungen für finanzwirtschaftliche Zwecke durchführen annähernd eine Monopolstellung innehat, und die IFS GmbH.

Chartered Surveyors

Chartered Surveyors sind Mitglieder der aus Großbritannien stammenden Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), die heute als internationaler Berufsverband für Immobilienspezialisten unterschiedlichster Fachbereiche agiert.

RICS – die Royal Institution of Chartered Surveyors - wurde 1868 im Vereinigten Königreich gegründet und erhielt 1881 die königliche Charta. Heute ist die RICS ein weltweit tätiger Berufsverband von Immobilienfachleuten mit Hauptsitz in London und internationale Geschäftsstellen in Brüssel, Dubai, Hong Kong, New York und Sydney.

Zugangsvoraussetzungen zur Mitgliedschaft in der RICS sind (zumindest für die Mehrzahl der Kandidaten) neben dem Abschluss eines akkreditierten Studiums auch die Sammlung von Berufserfahrungen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erfolgt im Zuge der Assessment of Professional Competence (APC) die Final Assessment-Prüfung.

Nach bestandener Prüfung können die Kandidaten die Berufsbezeichnung MRICS (Professional Member of The Royal Institution of Chartered Surveyors) tragen. Nach langjähriger Mitgliedschaft kann der Titel FRICS (Fellow of The Royal Institution of Chartered Surveyors) verliehen werde.

Alle Mitglieder des Verbands sind zu zur ständigen Fortbildung verpflichtet und unterliegen Verhaltensregeln, den so genannten Rules of Conduct, um den Interessen der Kunden und der Öffentlichkeit gerecht zu werden.